DIENSTLEISTUNGEN (Privathaushalte)

HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PRIVATPERSONEN (steuerlich absetzbar):

Zu den steuerlich absetzbaren haushaltsnahen Dienstleistungen gehören laut aktueller Gesetzeslage: Wohnung reinigen, Fenster putzen, Teppich reinigen, Mahlzeiten vorbereiten, Wäsche bügeln, Schäden an Haus und Garten reparieren (allg. Handwerkerleistungen), Gartenpflege (Rasen mähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten, Bäume fällen), Winterdienst, Betreuung, Versorgung oder Pflege von kranken oder älteren Menschen, Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt, Betreuung und Versorgung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück.

Wenn Sie HADENA für die o.g. Tätigkeiten privat beauftragen, können Sie rund 20 Prozent von jeder Rechnung in Ihre Steuererklärung eintragen. Allerdings dürfen Sie nur maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Dabei beachten müssen Sie, dass Sie eine offizielle Rechnung über die erbrachten Leistungen erhalten bz. vorweisen können. In dieser muss Ihr Dienstleister die einzelnen Posten genau aufgeschlüsselt haben, denn nur haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie steuerlich geltend machen.