PFLEGELEISTUNGEN (Unterstützung §45 SGB XI)

HAUSWIRTSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNG (PFLEGELEISTUNGEN nach §45 SGB XI).

Sie sind eingestuft in einen Pflegegrad? Wir helfen Ihnen durch den Alltag! Dann übernimmt die Pflegekasse/Krankenkasse nach §45 SGB XI eine hauswirtschaftliche Hilfe bis maximal 125 € im Monat. Zusätzlich können Sie geleistete Pflegestunden in haushaltsnahe Dienstleistungen umschichten, oder uns gegen Rechnung privat die benötigte Zeit buchen (steuerlich absetzbar).

Erläuterung: Jeder Pflegebedürftige erhält zusätzlich zum Pflegegeld 125 € Entlastungsleistungen im Monat. Dieses Geld kann für haushaltsnahe Dienstleistungen oder für Betreuung genutzt werden. Die Entlastungsleistungen werden von der Pflegekasse nicht ausgezahlt, sie müssen als „Sachleistung“ in Anspruch genommen werden. HADENA ist als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ von den Pflegekassen zugelassen und rechnet diese Leistungen gerne für Sie mit den Pflegekassen ab.

Bei uns erhalten Sie für dieses Geld rund 4 Stunden professionelle Haushaltshilfe oder Betreuung im Monat.

Des Weiteren ist auch die Verhinderungspflege auf Stundenbasis i.H.v. 1.612 € pro Jahr ansetzbar.

So können ggf. 11 Stunden Haushaltshilfe pro Monat (Summe aus Entlastungsleistungen und der Verhinderungspflege) angesetzt werden.

Sie sind eine Privatperson und benötigen Unterstützung im Haushalt? Kein Problem für uns. Wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot und helfen Ihnen durch den Alltag: